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GEBLOCKTE ALTERSTEILZEIT BEIBEHALTEN

Im Volltext

Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können (Hacklerregelung) wurde von Schwarz und Grün bereits gestrichen. Jetzt plant diese Belastungsregierung auch noch die Beseitigung der geblockten Altersteilzeit. Das ist ein weiterer, unfairer Abschlag auf die Leistungsträger der Gesellschaft.

Bei geblockter Altersteilzeit im Jahr 2024 werden dem Unternehmen nur noch 42,5% des Lohnausgleichs vom AMS ersetzt, wenn der Antrag nach dem 12.9.2023 beim AMS eingelangt ist.

Beginnt die geblockte Altersteilzeit im Jahr

  •             2025, ersetzt das AMS 35% des Lohnausgleichs,
  •             2026 27,5 Prozent,
  •             2027 20 Prozent und
  •             2028 10 Prozent.

 

Für geblockte Altersteilzeit, die im Jahr 2029 oder später beginnt, zahlt das AMS kein Altersteilzeitgeld mehr.

Die Höhe des Altersteilzeitgeldes ist somit davon abhängig, wann die geblockte Altersteilzeit beginnt und gilt dann für die gesamte Laufzeit.

Die Freiheitlichen Arbeitnehmer sprechen sich für die Beibehaltung der bisher vorhandenen Möglichkeiten aus. Gerade die geblockte Altersteilzeit nehmen Menschen in Anspruch, die am Ende des Arbeitslebens oftmals auch am Ende ihrer Kräfte sind und daher vorzeitig beruflich kürzer treten müssen. Besonders betroffen sind Schichtarbeiter, die ihre Arbeitszeit nicht wöchentlich reduzieren und ihren Arbeitsplatz ein paar Stunden früher verlassen können.

Wir fordern, dass den Arbeitnehmern gemeinsam mit den Arbeitgebern möglichst viele Spielräume eingeräumt werden, wie sie ihr Dienstverhältnis mit Respekt, Anerkennung und Würde beenden können.

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